Hinweise für Patienten

Alkohol in Lebensmittel

Viele Lebensmittel, wie Fleischgerichte, Torten oder Getränke, enthalten Alkohol. Alkohol in Lebensmitteln wird nur sehr lückenhaft gekennzeichnet.

Hinter welchen Bezeichnungen verbirgt sich Alkohol?

Dass in vielen Lebensmitteln, angeblich alkoholfreiem Bier und Kefir Alkohol enthalten ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Wenn Alkohol in Lebensmitteln vorkommt, muss das auf der Verpackung in der Zutatenliste stehen. Gefährlich wird es, wenn der Alkohol in der Zutatenliste nicht als solcher aufgeführt ist. Es lohnt sich daher, kritisch auf das „Kleingedruckte“ zu achten. Alkohol kann unter folgenden Bezeichnungen aufgeführt werden:

  • Äthylalkohol oder Ethylalkohol
  • Äthanol oder Ethanol
  • Weingeist
  • Spiritus
  • C2H5OH= chemische Bezeichnung
  • Methanol (giftig, aber z.B. in sehr billigem Branntwein enthalten)
  • auch Glycerin ist ein alkoholischer Stoff, genauso wie Mono- und Diglyceride
Leider gibt es einige Ausnahmen ohne Kennzeichnung:

Lose verkaufte Lebensmittel (z.B. Schwarzwälder Kirschtorte beim Bäcker), Gerichte in Restaurants und Kantinen (z.B. Soßen, flambierte Gerichte, Obstsalat oder Eisbecher), Schokoladenprodukte (z.B. Schokoriegel oder Pralinen). Fragen Sie im Zweifelsfall den Verkäufer/Bäcker/Koch nach den Inhaltsstoffen.

Welche Produkte sind „gefährlich“? (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Getränke:

  • Alle alkoholhaltigen Getränke (Bier, Wein, Sekt, Likör und andere Spirituosen)
  • Mischgetränke: Schorle, Radler, Alsterwasser, Mischgetränke aus Alkohol und Limonade oder Saft, auch Hausgetränke wie Apfel- oder Beerenwein.
  • Angeblich alkoholfreies Bier, Wein Sekt (für alkoholhaltige Getränke wird mit dem Attribut „alkoholfrei“ geworben)
  • angegorene Fruchtsäfte, Federweißer
  • Malzbier, Nährbier
  • Kefir, „Kombucha“

Speisen:

  • Soßen: diverse Cocktailsaucen wie z.B. Worcestersauce, Barbecue, Tomatenketchup und Soßen, die mit Alkohol verfeinert wurden (möglicher Inhalt: Gin, Weinbrand, Sherry, Cognac)
  • Käsefondue, flambierte Gerichte, mit Alkohol angereicherte Wurstwaren, Fleisch- oder Fischgerichte oder Suppen (z.B. Fischsuppe etc.)
  • Verschiedene Weichkäsesorten
  • Mit Alkohol abgeschmeckte Marmeladensorten
  • Weinessig, Weinsauerkraut, Rotkraut

Süßspeisen:

  • gefüllte Schokoladen (z.B. Mon Cherie, Weinbrandbohnen, Ritter Rum, Ostereier..... viele Eisbecher (z.B. Tropic-Eis, Marzipan-Eis, Likör-Eis.....)
  • Weinschaumcreme oder Zabaione, Tiramisu
  • Rumtopf, in Alkohol eingelegte Früchte
  • Alkoholische Zusätze in Kuchen und Torten, Cremeschnitten, Pralinen, Stollen, Lebkuchen, Marzipan und diversem Kleingebäck, sowie Back-Aromen: Rum, Arrak und Amaretto
  • Weingummi, Traubenschokolade

Andere Produkte:

  • Verschiedene Mundwasser
  • Verschiedene Zahnpasten

Stärkungs- und Aufbaupräparate (mit Vol%-Angabe)
z.B:

  • Amarum Magen-Tonicum (19 Vol%)
  • Doppelherz (15 Vol%)
  • Frauengold (15,5 Vol%)
  • Klosterfrau Magentonicum (29 Vol%)
  • Tai-Ginseng flüssig (20 Vol%)

Flüssige Medikamente, insbesondere Hustensäfte

Es ist davon auszugehen, dass in der flüssigen Darreichungsform eines Medikamentes meist Alkohol enthalten ist. Um sicher zu gehen, sollte man in jedem Fall den Apotheker fragen. Im Zweifelsfall sollte man grundsätzlich die Tablettenform vorziehen.

  • Bronchicum Elixier (1,1 Vol%)
  • Bronchicum Tropfen (19,4 Vol%)
  • Ipalat Sirup (2,4 Vol%)
  • Diverse Ecchinacea-Präparate